Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Genehmigung derer. Kinder bis 15 Jahre haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt.
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Genehmigung derer. Kinder bis 15 Jahre haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt.